Stand: 20.07.2025
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der FinoVeritas GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem schriftlich erteilten Auftrag, dem Angebot, diesen AGB und den sonstigen gesetzlichen Vorgaben. Die Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbracht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
Bei der Durchführung einer Jahresabschlussprüfung erstellt der Auftragnehmer einen schriftlichen Prüfungsbericht. Die Prüfung erfolgt nach den für Wirtschaftsprüfer geltenden Berufsgrundsätzen und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung.
Bei Aufträgen zur internen Revision umfasst der Auftrag die Prüfung und Beurteilung des Risikomanagements, der Kontrollen, der Führungs- und Überwachungsprozesse sowie der Geschäftsprozesse.
Bei steuerberatenden Tätigkeiten umfasst der Auftrag die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Der Auftragnehmer berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende Rechtslage.
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Er hat insbesondere dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, so dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Verschwiegenheitspflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegenstehen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in elektronischen Dateien zu verarbeiten. Der Auftragnehmer wird alle Maßnahmen ergreifen, um die Erfüllung der Vorschriften des Datenschutzes zu gewährleisten.
Die Vergütung bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und der Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Der Auftragnehmer haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den Betrag von 1.000.000 EUR beschränkt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für diese Schäden sowie für Vorsatz ist unbegrenzt.
Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber auszuhändigen ist.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Gutachten, Präsentationen, Entwürfe, Aufstellungen, Berechnungen etc. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers an Dritte bedarf seiner schriftlichen Zustimmung, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
Der Auftragnehmer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf.
Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftraggeber von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle der Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll vielmehr eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.